
Schutz der Nachbarschaft
Rücksichtnahme
Vom ersten Planungstag an zählte der Schutz der Nachbarschaft zu den Top-Prioritäten des neuen DRZ. Unter anderem wird dazu das komplette Betriebsgelände aufwändig zwei Meter unterhalb der Oberfläche angesiedelt, der angelieferte Bauschutt sowie die fertigen Recycling-Produkte werden in mindestens dreiseitig geschlossenen Hallen gelagert, und zusätzliche, mit Bäumen bepflanzte Erdschutzwälle werden das Areal an drei Seiten umschließen.
Schallgutachten
Ein bereits vorliegendes Schallgutachten bestätigt inzwischen, dass selbst die höchstzulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen durch die baulichen Maßnahmen und den deutlichen Abstand zur nächstliegenden Bebauung, wenn überhaupt, dann nur deutlich unterhalb einer normalen Gesprächslautstärke hörbar sein werden. Normale Betriebsgeräusche bleiben für die Nachbarschaft nahezu unhörbar, da diese ausschließlich tagsüber stattfinden und das Niveau allgegenwärtiger Hintergrundgeräusche im Freien nicht überschreiten. Die schalltechnische Untersuchung wird zudem auch dem weiteren Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt und dabei fachbehördlich geprüft.


Staubemissionen
Zur Verminderung von Staubemissionen sind alle Fahrwege auf dem Betriebsgelände befestigt und werden regelmäßig mit einer betriebseigenen, wasserbedüsten Kehrmaschine gereinigt. Während des Brechvorgangs wird das Material in der Regel – also, wenn es beispielsweise nicht regnet – mit einem feinen Tröpfchennebel besprüht. Das verhindert Staubemissionen wirkungsvoll bereits am Ort der Entstehung. Die Wirksamkeit dieses Verfahrens wurde bei einer Untersuchung des Umweltbundesamtes bereits unter Beweis gestellt. Alle Verlade- und Umschlagvorgänge werden dabei grundsätzlich emissionsmindernd entsprechend der aktuellen TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) durchgeführt. Sie sind ebenfalls Prüfgegenstand des weiteren Genehmigungsverfahrens.
Anfahrtsplan
Um die Straßen in den benachbarten Ortschaften nicht durch zusätzlichen LKW-Verkehr zu belasten, erhalten alle LKW-Fahrer und deren Unternehmer einen verbindlichen Anfahrtsplan. Dieser regelt, dass An- und Abfahrten grundsätzlich von der B17 aus über die Panzerstraße zu erfolgen haben und Ortsdurchfahrten durch Walleshausen und Kaltenberg zu vermeiden sind. Eine entsprechende Regelung wird aktuell für die benachbarte DK0-Deponie umgesetzt und hat sich dort bereits bewährt.

Nachbarschaft
Im Sinne einer guten Nachbarschaft wird durch die Gesamtheit dieser Maßnahmen langfristig, umfassend und gemäß den strengen rechtlichen deutschen Vorschriften sichergestellt, dass die benachbarten Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger keine gesundheitsschädlichen Belastungen oder Belästigungen fürchten müssen.